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Institut für Evolutionsbiologie und Umweltwissenschaften

Verlängerung ITIM-Konto (Regeln für registrierte IEU Angehörige)

Vorgehensweise für die Verlängerung des ITIM-Kontos

  • Eine Verlängerung kann jeweils max. für sechs (6) Monate beantragt werden (erneute Verlängerung möglich für jeweils weitere sechs (6) Monate).
  • Da ITIM (email, von, etc.) Dienste der UZH sind (und nicht des Institutes) braucht es grundsätzlich eine Authorisation eines Profs bei der Nutzung dieser Dienste für Non UZH Members. Der Status einer Person innerhalb des Institutes oder Forschungsgruppe hat nichts mit dem Nutzen der ITIM-Dienste zu tun.

Es gelten nachfolgende Regeln:

  1. Initialverlängerung ohne Bestätigung eines Profs: somit übernimmt Backoffice IEU-IT die Verantwortung der legalen Verwendung der ITIM Dienste. Zwingend Email mit persönlicher Uni Mail Adresse als Absender (xyz@uzh.ch oder xyz@ieu.uzh.ch).
  2. Jede weitere Verlängerung muss zuerst bei einem Prof des IEU beantragt und bewilligt werden. Mit einer Bewilligung (entweder Mail von Prof oder Forward-Email der Antwort auf Antragsmail) übernimmt der Prof die Verantwortung.
  3. Der User hat eine Bringschuld. Das heisst, der User muss sich rechtzeitig um jede weitere Verlängerung von jeweils sechs (6) Monaten kümmern.